Finanzielle Förderung - BaföG
Ohne Moos nix los:
In manchen Fällen gibt's finanzielle Unterstützung nach dem BaföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz), nämlich die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe. Diese erhalten Auszubildende nur dann, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen können und ausbildungsbedingt einen hohen finanziellen Bedarf haben (Wohnung am Ausbildungsort usw.).
Die Beihilfe wird für die gesamte Ausbildungsdauer gezahlt, jedoch frühestens ab Antragstellung, und nur, wenn das Einkommen der Eltern bestimmte gesetzliche Vorgaben nicht übersteigt. Der Antrag muss beim Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden.
Wer nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung noch eine Fachschule oder ein Kolleg besucht, erhält unter bestimmten Voraussetzungen möglicherweise eine weitere finanzielle Unterstützung nach dem BaföG.
Kindergeld
Wenn Sie über 18 Jahre sind, kann bis zur Vollendung Ihres 25. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange Sie sich in einer Berufsausbildung befinden (abhängig von Ihren Einkünften und Bezügen). Sind Sie volljährig und verheiratet wird die Kindergeldzahlung nicht mehr vorgeommen, da mit Ihrer Heirat nicht mehr Ihre Eltern, sondern Ihr Ehegatte zum Unterhalt verpflichtet ist.
