Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit

Wer seine Arbeitsstelle verliert, ist meist besonderen Belastungen ausgesetzt. Wir beraten und informieren Sie in dieser schwierigen Situation gerne.

Sobald Sie Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II von Ihrer Agentur für Arbeit bekommen, sind Sie für diese Dauer bei uns versichert.

Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, falls diese Leistungen durch eine Sperr- oder Ruhenszeit unterbrochen werden oder sogar auslaufen. Wir beraten Sie gerne, wie Sie diese Zeit am besten überbrücken; zum Beispiel ob mit einer kostenfreien Familienversicherung oder einer günstigen freiwilligen Versicherung.

Sobald Sie wieder eine Beschäftigung aufnehmen, ändert sich Ihr Versicherungsverhältnis erneut. Bitte informieren Sie uns, wann und wo Ihr neues Arbeitsverhältnis beginnt, damit wir Ihrem Arbeitgeber mit einer Mitgliedsbescheinigung die Anmeldung bei uns vereinfachen können.


Noch Fragen?
Wir beraten Sie gern ausführlich und individuell. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren Kundenbetreuer aus dem Privatkundenteam im Arbeitgeberservice der BKK.

Die Bundesagentur für Arbeit erreichen Sie unter: http://www.arbeitsagentur.de/
 
 

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