Beitragsfreie Familienversicherung
Die BKK der Deutschen Bank bietet Ihnen und Ihren Familienangehörigen einen umfassenden Versicherungsschutz. Dabei sind Ihre Familienangehörigen, sofern sie nicht selbst beschäftigt sind, beitragsfrei mitversichert. Dies gilt sowohl für die Kranken- als auch für die Pflegeversicherung.
Beitragsfrei familienversichert sind:
- der Ehegatte, eingetragene Lebenspartner
- Kinder bis zur Vollendung ihres 23. Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind.
- Kinder bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres, wenn sie sich noch in der Schulausbildung oder im Studium befinden. Wird die Schulzeit / das Studium durch den Wehr- oder Zivildienst verzögert, wird der Anspruch für die entsprechende Dauer verlängert.
- Kinder ohne Altersbegrenzung, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Die Behinderung muss jedoch schon zur Zeit der Familienversicherung innerhalb der genannten Altersgrenzen vorgelegen haben.
- Stiefkinder und Enkel, die vom Mitglied überwiegend unterhalten werden. Auch hier gelten die vorgenannten Altersgrenzen.
- Pflegekinder und Kinder, die mit dem Ziel der Adoption in die Obhut des Annehmenden aufgenommen worden sind. Die Altersgrenzen gelten entsprechend.