Beitragsfreie Familienversicherung


Kranken- und Pflegeversicherungsschutz für die ganze Familie

Die BKK der Deutschen Bank bietet Ihnen und Ihren Familienangehörigen einen umfassenden Versicherungsschutz. Dabei sind Ihre Familienangehörigen, sofern sie nicht selbst beschäftigt sind, beitragsfrei mitversichert. Dies gilt sowohl für die Kranken- als auch für die Pflegeversicherung.

Beitragsfrei familienversichert sind:

  • der Ehegatte, eingetragene Lebenspartner
  • Kinder bis zur Vollendung ihres 23. Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind.
  • Kinder bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres, wenn sie sich noch in der Schulausbildung oder im Studium befinden. Wird die Schulzeit / das Studium durch den Wehr- oder Zivildienst verzögert, wird der Anspruch für die entsprechende Dauer verlängert.
  • Kinder ohne Altersbegrenzung, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Die Behinderung muss jedoch schon zur Zeit der Familienversicherung innerhalb der genannten Altersgrenzen vorgelegen haben.
  • Stiefkinder und Enkel, die vom Mitglied überwiegend unterhalten werden. Auch hier gelten die vorgenannten Altersgrenzen.
  • Pflegekinder und Kinder, die mit dem Ziel der Adoption in die Obhut des Annehmenden aufgenommen worden sind. Die Altersgrenzen gelten entsprechend.

Die beitragsfreie Familienversicherung gilt nicht für Familienangehörige, wenn diese: 

  • keinem Beschäftigungsverhältnis nachgehen und regelmäßig ein Gesamteinkommen haben, das im Monat 375,00 EUR übersteigt. Hierzu zählen z.B. Miet- / Pachteinkünfte, Einkünfte aus Kapitalvermögen, ggf. Renten, Versorgungsbezüge oder Abfindungen.
  • einen "Minijob" ausüben und ein Gesamteinkommen haben, das im Monat 400,00 EUR übersteigt. Hierzu zählen das Einkommen aus dem "Minijob"
    und
    Miet- / Pachteinkünfte, Einkünfte aus Kapitalvermögen, ggf. Renten, Versorgungsbezüge oder Abfindungen.
  • eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit ausüben.
  • aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses bisher privat krankenversichert waren und in die Elternzeit gehen.
  • aufgrund des Rentenbezuges in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind.

Die beitragsfreie Familienversicherung von Kindern ist ebenfalls nicht möglich, wenn ein Ehepartner nicht gesetzlich krankenversichert ist (leiblicher Vater oder leibliche Mutter), dessen Einkommen höher ist als das des gesetzlich versicherten Elternteils und das Gesamteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt (2012 = 50.850,00 EUR).

Für  Ehepartner, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze  krankenversicherungsfrei  und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren (Besitzstandsregelung), gilt die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (2012 = 45.900,00 EUR).


Anmeldung
Für die Anmeldung Ihrer Angehörigen bei der BKK der Deutschen Bank benötigen wir einige Angaben. Zur Vereinfachung senden wir Ihnen gerne einen Familienfragebogen zu.

Bei älteren Kindern (ab 23 Jahren) ist es erforderlich, den Schulbesuch durch eine Schulzeitbescheinigung und das Studium durch eine Immatrikulationsbescheinigung nachzuweisen. Schicken Sie uns die Bescheinigung einfach zu, sobald die allgemeine Schulpflicht endet und Ihr Kind eine weiterführende Schule besucht oder studiert.


Jährliche Überprüfung
Alle gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, jährlich zu prüfen, ob die gemeldeten Familienangehörigen weiterhin versichert werden können. Bitte helfen Sie in diesem Fall mit, unser Versichertenverzeichnis immer aktuell zu halten.

Endet die Familienversicherung, weil Ausschlussgründe vorliegen, die Altersgrenzen für Kinder überschritten werden oder die Ehe nicht weiter besteht, kann der Versicherungsschutz durch freiwillige Mitgliedschaft aufrechterhalten werden.

Dies gilt auch, wenn zum Beispiel eine Beschäftigung oder eine Ausbildung aufgenommen wird. Auch wenn familienversicherte Angehörige selbst versicherungspflichtig werden, können sie immer bei uns versichert bleiben. Der Beitrag richtet sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen bzw. nach dem Einkommen.


Noch Fragen?
Wenn Sie noch Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich an die die Kundenbetreuer der BKK. Wir beraten Sie gerne.

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