Kranken- und Pflegeversicherungsschutz für Studenten
Für die Einschreibung an einer Hochschule müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie krankenversichert sind. Die Betriebskrankenkasse der Deutschen Bank ist auch während Ihrer Studienzeit der verlässliche Partner in Sachen Gesundheit.
Die Familienversicherung
Besteht für Sie über Ihre Eltern oder Ihren Ehepartner eine Familienversicherung, bleiben Sie auch während des Studiums kostenfrei mitversichert. Die Familienversicherung über Ihre Eltern gilt bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, verlängert sich jedoch um die Zeit eines Wehr- oder Zivildienstes. Die Familienversicherung über Ihren Ehepartner gilt auch über das 25. Lebensjahr hinaus. Studieren beide Partner, ist im Allgemeinen einer von ihnen versicherungs- und beitragsfrei.
Die studentische Pflichtversicherung
Sofern Sie nicht kostenfrei familienversichert sind, müssen Sie sich als Student selbst krankenversichern. In der "Studentenpflichtversicherung" sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Studenten pauschal geregelt. Der Beitrag ist bundesweit einheitlich. Er beträgt ab dem Sommersemester 2011 monatlich für die Krankenversicherung 64,77 EUR und für die Pflegeversicherung 11,64 EUR bzw. 13,13 EUR für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr. Daraus ergibt sich ein Gesamtbeitrag in Höhe von 76,41 EUR bzw. 77,90 EUR für Kinderlose.
Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studenten besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Die Kranken- und Pflegeversicherung für Studenten endet auch, wenn Versicherungspflicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften eintritt oder wenn ein Anspruch auf eine beitragsfreie Familienversicherung besteht.
Studieren und "Jobben"
Studenten, die während ihres Studiums arbeiten, gelten grundsätzlich nicht als Arbeitnehmer. Sie müssen aus ihrem Arbeitsentgelt (bis auf die Rentenversicherung) keine Beiträge bezahlen. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigung
- auf höchstens zwei Monate befristet ist,
- ausschließlich auf die Semesterferien begrenzt ist oder
- nicht mehr als 20 Stunden in der Woche in Anspruch nimmt.
Dabei spielt die Höhe des Arbeitsentgeltes keine Rolle, es sei denn, Sie sind noch familienversichert. Dann endet die Familienversicherung, wenn das Einkommen die Grenze von 400 EUR im Monat überschreitet. Für die Rentenversicherung besteht allerdings immer Versicherungspflicht, wenn das Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze von 400 EUR im Monat überschreitet.
Nach dem Studium
Sie können selbstverständlich auch nach Beendigung des Studiums bei der BKK versichert bleiben.
Noch Fragen?
Wir beraten Sie gern ausführlich und individuell. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren Kundenbetreuer aus dem Privatkundenteam im Arbeitgeberservice der BKK.