Anträge auf Leistungen der Pflegeversicherung
Die Leistungen der Pflegeversicherung können grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt werden. Damit Ihnen die erforderlichen Unterlagen kurzfristig vorliegen, stehen Ihnen diese als Download zur Verfügung:
- Antrag auf ambulante Pflege
- Antrag auf Leistungen der vollstationären Pflege
- Antrag auf Verhinderungspflege
- Antrag auf Kurzzeitpflege
- Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe
Bei Bedarf können Sie zur Ermittlung des täglich bestehenden Hilfebedarfs ein Pflegetagebuch ausfüllen und dem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung bei der Begutachtung ergänzend vorlegen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Kundenbetreuer der BKK-Pflegekasse gerne zur Verfügung.
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