Beiträge zur Rentenversicherung

Wer Pflegebedürftige betreut, wer als Pflegeperson Angehörigen und Freunden ein Verbleiben in den eigenen vier Wänden ermöglicht, muss ganz oder zumindest teilweise auf eine Berufstätigkeit verzichten - mit dem Ergebnis, dass nur eingeschränkt etwas für die Altersvorsorge getan werden kann.

Die BKK-Pflegekasse zahlt deshalb für Pflegepersonen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie vor Beginn der Pflegetätigkeit berufstätig waren.

Allerdings: Wer neben seiner Pflegetätigkeit noch eine Berufstätigkeit von mehr als 30 Wochenstunden ausübt, für den werden keine Rentenversicherungsbeiträge aus der Pflegeversicherung gezahlt. Wichtig ist hier noch, das erst ab einem Pflegeaufwand von mindestens 14 Stunden wöchentlich diese Leistung zur Verfügung gestellt wird.

Die Beiträge zur Rentenversicherung richten sich nach der Pflegestufe der gepflegten Person und nach dem tatsächlichen Pflegeaufwand:

Pflegestufe  Woche mindestens   Beitragshöhe
(West)  
Beitragshöhe
(Ost)   
Stufe I 14 Stunden 139,30 Euro 118,87 Euro
Stufe II   14 Stunden
21 Stunden
185,73 Euro
278,60 Euro
158,49 Euro
237,74 Euro
Stufe III   14 Stunden
21 Stunden
28 Stunden
208,95 Euro
313,43 Euro
417,90 Euro
178,30 Euro
267,46 Euro
356,61 Euro

Wenn Sie zu den Leistungen der Pflegeversicherung weiteren Rat und Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die Kundenbetreuer der BKK-Pflegekasse.

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