Beiträge zur Rentenversicherung
Wer Pflegebedürftige betreut, wer als Pflegeperson Angehörigen und Freunden ein Verbleiben in den eigenen vier Wänden ermöglicht, muss ganz oder zumindest teilweise auf eine Berufstätigkeit verzichten - mit dem Ergebnis, dass nur eingeschränkt etwas für die Altersvorsorge getan werden kann.
Die BKK-Pflegekasse zahlt deshalb für Pflegepersonen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie vor Beginn der Pflegetätigkeit berufstätig waren.
Allerdings: Wer neben seiner Pflegetätigkeit noch eine Berufstätigkeit von mehr als 30 Wochenstunden ausübt, für den werden keine Rentenversicherungsbeiträge aus der Pflegeversicherung gezahlt. Wichtig ist hier noch, das erst ab einem Pflegeaufwand von mindestens 14 Stunden wöchentlich diese Leistung zur Verfügung gestellt wird.
Die Beiträge zur Rentenversicherung richten sich nach der Pflegestufe der gepflegten Person und nach dem tatsächlichen Pflegeaufwand:
| Pflegestufe | Woche mindestens | Beitragshöhe (West) |
Beitragshöhe (Ost) |
| Stufe I | 14 Stunden | 139,30 Euro | 118,87 Euro |
| Stufe II | 14 Stunden 21 Stunden |
185,73 Euro 278,60 Euro |
158,49 Euro 237,74 Euro |
| Stufe III | 14 Stunden 21 Stunden 28 Stunden |
208,95 Euro 313,43 Euro 417,90 Euro |
178,30 Euro 267,46 Euro 356,61 Euro |
Wenn Sie zu den Leistungen der Pflegeversicherung weiteren Rat und Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die Kundenbetreuer der BKK-Pflegekasse.