Leistungsarten

In der häuslichen Pflege wird zwischen Sachleistungen und Pflegegeld unterschieden. Je nach individueller Situtation kann der Pflegebedürftige wählen und zwar

  • die Pflegesachleistung
  • das Pflegegeld oder
  • eine Kombination aus beiden Leistungen


Leistungshöhe der Pflegesachleistung abhängig von Pflegestufen

Die Pflegesachleistung kann von jeder Pflegeeinrichtung, mit der ein so genannter Versorgungsvertrag abgeschlossen worden ist, erbracht werden. Insofern haben Sie die freie Wahl unter den zugelassenen Pflegediensten. Die Abrechnung der bewilligten Kosten erfolgt direkt zwischen dem von Ihnen gewählten Pflegedienst und uns. Eine Liste über die zugelassenen Pflegedienste an Ihrem Wohnort übersenden wir Ihnen bei Bedarf gerne.

Pflegestufe I                 450,- EUR
Pflegestufe II             1.100,- EUR
Pflegestufe III            1.550,- EUR

Pflegebedürftige der Pflegestufe III, bei denen ein außergewöhnlich hoher bzw. intensiver Pflegeaufwand vorliegt, der das übliche Maß der Pflegestufe III übersteigt, können als Härtefälle anerkannt werden. Für solche Pflegefälle werden unter besonderen Bedingungen monatlich bis zu 1.918 EUR gezahlt.


Leistungshöhe des Pflegegeldes abhängig von Pflegestufen

Das Pflegegeld wird gezahlt, sofern die Pflege privat (durch Angehörige, Nachbarn etc.) erbracht wird.

Pflegestufe I                235,00 EUR
Pflegestufe II               440,00 EUR
Pflegestufe III              700,00 EUR


Kombination der Pflegegeld- und der Pflegesachleistung (Kombinationsleistung)

Bei der Kombinationsleistung wird das Pflegegeld in dem prozentualen Umfang gezahlt, in dem Sachleistungen nicht in Anspruch genommen werden.


Beispiel:
Pflegesachleistungen           1.100,00 EUR (Höchstbetrag)
Pflegestufe II                                  450,- EUR (Höchstbetrag)

Eingang einer Rechnung des Pflegedienstes über 715,00 EUR 

Berechnung:
715,00 EUR x 100 / 1.100 = 65,00 %

100 % - 65,00 %   = 35,00 %

450,00 EUR x 35,00 %  = 157,50 EUR

Bei diesem Beispiel kann noch ein anteiliges Pflegegeld in Höhe von 157,50 EUR ausgezahlt werden.


Wenn Sie zu den Leistungen der Pflegeversicherung weiteren Rat und Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die Kundenbetreuer der BKK-Pflegekasse.

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