Zusätzliche Betreuungsleistungen

Viele Pflegebedürftige brauchen nicht nur Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Sie benötigen zusätzlich ein hohes Maß an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung. Dadurch werden ihre Angehörigen häufig genauso stark gebunden und belastet wie durch die eigentliche Pflege: Deshalb können zum Beispiel Pflegebedürftige mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Betreuungsleistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Dies ist seit dem 01.07.2008 auch Pflegestufenunabhängig möglich.

Pflegebedürftige, die in Pflegeheimen versorgt werden, können ab dem 01.07.2008 durch geschultes Personal der Einrichtung Betreuungsprogramme in Anspruch nehmen.

Ob jemand " einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung" hat, richtet sich danach, ob und inwieweit "erhebliche Einschränkungen seiner Alltagskompetenz" vorliegen. Die entsprechende Einschätzung wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) vorgenommen.


Die zusätzlichen Betreuungsleistungen
Je nach Betreuungsbedarf werden bei einem festgestellten "Grundbedarf" monatlich bis zu 100,00 EUR zur Verfügung gestellt. Bei einem "erhöhten Bedarf" sind dies bis zu 200,00 EUR. Diese Beträge sind ausschließlich für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen zu verwenden. Dazu gehören

bei der Pflege im häuslichen Bereich:

  • die Tagespflege
  • die Nachtpflege
  • die Kurzzeitpflege
  • zusätzliche Angebote von Pflegediensten zur allgemeinen Anleitung und Betreuung oder besondere Betreuungsangebote, z. B. Betreuungsgruppen für Alzheimerkranke.

bei der vollstationären Pflege:

  • Seit dem 01.07.2008 können Betreuungsprogramme durch geschultes Personal der Einrichtung in Anspruch genommen werden.

Ein Antrag auf Betreuungsleistungen ist nur notwendig, soweit die letzte Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) vor dem 01.04.2002 stattgefunden hat.


Wenn Sie zu den Leistungen der Pflegeversicherung weiteren Rat und Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die Kundenbetreuer der BKK-Pflegekasse.

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