Pflegeversicherung
Aufgaben
In Deutschland sind mittlerweile rund 1,9 Millionen Menschen auf Betreuung bzw. Unterstützung angewiesen, weil sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung die regelmäßigen Aufgaben des täglichen Lebens nicht mehr selbständig meistern können. Für sie ist die Pflegeversicherung da.
Ihre zentrale Aufgabe ist es, Pflegebedürftige und Angehörige bei der ambulanten Pflege zu unterstützen und bei der stationären Pflege die Pflegebedürftigen von Kosten zu entlasten.
Um für die pflegebedürftigen Versicherten die richtige Pflegestufe und alle erforderlichen Maßnahmen zu ermitteln, behandelt die BKK-Pflegekasse jeden Einzelfall individuell und äußerst sorgfältig. Unterstützt werden wir dabei von Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung.
Wenn Sie zu den Leistungen der Pflegeversicherung weiteren Rat und Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die Kundenbetreuer der BKK-Pflegekasse.
Reform der Pflegeversicherung zum 01.07.2008
Zum 01.07.2008 ist das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz in Kraft getreten. Neben den geplanten Verbesserungen im Bereich der Leistungen und Beratung git es Strukturveränderungen sowie eine Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung.
Weitere Informationen
Pflegestufen und Ambulante Pflege
Vollstationäre Pflege
Sonstige Hilfen der Pflegeversicherung
- Urlaubsvertretung für die Pflegeperson
- Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Pflegehilfsmittel und technische Hilfen
- Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung
- Zusätzliche Betreuungsleistungen
Hilfen und Leistungen für Pflegepersonen
- Was ist eine "Pflegeperson"?
- Beiträge zur Rentenversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Wir helfen den Helfern - kostenfrei
- Hausnotrufsysteme