Selbstständige - Härtefallregelungen

Die BKK der Deutschen Bank bietet Selbstständigen die Möglichkeit einer Beitragserhebung unterhalb der regulären Mindestbemessungsgrundlage in Höhe von 1.968,75 EUR. Die Beitragsbemessungsgrundlage kann bis auf 1.312,50 EUR reduziert werden. Mit diesem Versicherungsschutz genießen Sie die gleichen Vorteile und Leistungen wie alle anderen Mitglieder der BKK auch.

Im Folgenden erhalten Sie detaillierte Informationen und die wichtigsten Aspekte zur Herabsetzung Ihrer Beitraghöhe zur Kranken- und Pflegeversicherung für hauptberuflich Selbstständige.


Voraussetzungen
Zunächst ist ein ausgefüllter Antrag zur Feststellung der Beitragsentlastung neben einer Einkommensanfrage einzureichen. Daraufhin prüfen wir, ob wir für Sie eine Beitragsreduzierung durchführen können. Ist dieses der Fall, erfolgt die neue Beitragseinstufung ab dem Folgemonat der Bekanntgabe. Gerne lassen wir Ihnen die hierfür erforderlichen Antragsunterlagen zukommen.

Nachfolgend zeigen wir Ihnen die vom Gesetzgeber aufgestellten Richtlinien für die neue Regelung auf:

  • Ihre nachgewiesenen beitragspflichtigen Einnahmen unterschreiten den Wert von 1.968,75 EUR.
  • Des Weiteren beträgt die Hälfte der beitragspflichtigen Einnahmen der so genannten Bedarfsgemeinschaft nicht mehr als 1.968,75 EUR. Zur Bedarfsgemeinschaft gehören der Ehegatte, Lebenspartner und die Person, die mit dem Mitglied in einem gemeinsamen Haushalt (eheähnliche Gemeinschaft) zusammenlebt. Bei der Ermittlung der Einnahmen ist für jedes im Haushalt lebende Kind, das familienversichert ist oder dem Grunde nach die Voraussetzungen hierfür erfüllt, ein Betrag in Höhe von 525,00 EUR abzuziehen.
  • Das Mitglied oder der Partner der Bedarfsgemeinschaft hat keine steuerpflichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie weder positive noch negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
  • Das Vermögen des Mitgliedes oder des Partners der Bedarfsgemeinschaft darf den Freibetrag in Höhe von 10.220,00 EUR nicht überschreiten. Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände mit ihrem Verkehrswert zu berücksichtigen. Nicht berücksichtigt werden die im Sozialgesetzbuch II genannten Vermögensgegenstände, soweit sie angemessen sind. Maßgebend sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragsstellung.
  • Das Mitglied hat keinen Arbeitnehmer mit mehr als geringfügigem Umfang beschäftigt, bzw. nicht mehr als einen geringfügig Beschäftigten.

Sofern Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen, können Sie von uns jederzeit das Antragsformular nebst der erforderlichen Einkommensanfrage anfordern. Bitte senden Sie uns die gesamten Unterlagen mit den erforderlichen Nachweisen zurück, damit wir umgehend für Sie eine Beitragsreduzierung in Betracht ziehen können.


Mindestbeitrag
Ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben ist die Mindestbemessungsgrundlage für Selbstständige im Rahmen der Härtefallregelung. Sie beträgt 1.312,50 EUR und gilt auch dann, wenn das monatliche Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit unter dieser Grenze liegt. Daraus ergibt sich ein Mindestbeitrag von 195,56 EUR bzw. 203,44 EUR mit Krankengeldanspruch ab der 7. Woche zur Krankenversicherung und von 25,59 EUR (bzw. 28,88 EUR für Kinderlose) zur Pflegeversicherung.


Nachweispflicht
Wir überprüfen einmal jährlich, ob die Voraussetzungen für die Fortführung der Härtefallregelung weiterhin gegeben sind. Sie erhalten dann ein entsprechendes Anschreiben von uns, in dem Sie Ihre jeweilige Situation anhand von Nachweisen darlegen.

Zudem sind Sie als Selbstständiger gemäß § 206, Abs. 1 Sozialgesetzbuch V (SGB) verpflichtet, neu ergangene Steuerbescheide Ihrer Finanzverwaltung unverzüglich Ihrer Krankenkasse in Kopie vorzulegen, da Ihr Steuerbescheid die Grundlage für die endgültige Ermittlung Ihrer monatlichen Beitragsbemessungsgrundlage ist.

Hinweis: War das Einkommen höher als die voraussichtlich genannten Einnahmen, kommt es zu einer Nachzahlung seitens des Versicherten. Eine nachträgliche Beitragserstattung durch die BKK ist gesetzlich ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um den ersten Steuerbescheid im Rahmen Ihrer selbstständigen Tätigkeit.

Noch Fragen?
Wir beraten Sie gern ausführlich und individuell. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren Kundenbetreuer aus dem Bereich Versicherung & Beiträge der BKK.

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